Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sonnwärts GmbH sowie Sonnwärts Home GmbH für die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage
§ 1 Geltung der Allgemeinen Liefer- und Montagebedingungen
- Die Sonnwärts GmbH bzw. Sonnwärts Home GmbH, Bahnhofstr. 47, 80337 München (im Folgenden ‚Sonnwärts’ genannt) liefert und montiert die Komponenten einer Photovoltaikanlage (nachfolgend: „PVA“) im Auftrag von Ihnen, als Kunden.
- Komponenten der technischen Anlage samt Zubehör einer PVA sind:
- PV-Module
- Wechselrichter
- PV-Smart Meter
- Batteriespeicher
- Wallbox
- Unterkonstruktion
- Kabel und sonstige Kleinteile
- Baurechtliche Genehmigungen – Hinweis und Verantwortung des Kunden.
a) Die Errichtung einer Photovoltaikanlage kann nach den einschlägigen baurechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sein (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung). Sonnwärts weist ausdrücklich darauf hin, dass die Prüfung, ob für die konkrete PVA eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist, sowie deren Einholung ausschließlich in der Verantwortung des Kunden liegt. Sonnwärts empfiehlt, diese Prüfung vor Vertragsschluss vorzunehmen.
b) Sonnwärts ist für die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben nur insoweit verantwortlich, als der Kunde diese Vorgaben Sonnwärts spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Montagebeginn in Textform mitgeteilt hat. Ohne eine solche Mitteilung erbringt Sonnwärts die vereinbarten Leistungen auf Grundlage der allgemeinen technischen Standards, ohne Gewähr für die Erfüllung etwaiger darüber hinausgehender baurechtlicher Anforderungen.
c) Erweist sich die Errichtung der PVA nach Vertragsschluss als baurechtlich unzulässig und ist dies nicht auf einen Umstand zurückzuführen, den Sonnwärts zu vertreten hat, trägt der Kunde die hieraus entstehenden Kosten. Ein Rücktrittsrecht des Kunden aus diesem Grund ist ausgeschlossen, sofern Sonnwärts den Kunden vor Vertragsschluss auf seine Prüfungspflicht hingewiesen hat.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Kaufvertrag samt Montageverpflichtung kommt zwischen Ihnen und Sonnwärts nach den nachfolgenden Maßgaben zustande.
- Darstellungen der Komponenten, Kalkulationen sowie Wirtschaftlichkeits- und Ertragsprognosen beruhen auf Erfahrungswerten und Prognoseberechnungen. Tatsächliche Erträge und Einsparungen können aufgrund individueller Nutzungs-, Verbrauchs-, Witterungs- und Standortbedingungen abweichen. Soweit Sonnwärts Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Kalkulationen zu möglichen Einsparpotenzialen vorlegt, welche durch die Installation der PVA erreicht werden können, stellen diese keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien dar. Es handelt sich um rechtlich unverbindliche Informationen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheiten bleiben unberührt.
- Ihre Anfrage können Sie auf folgenden Wegen an Sonnwärts richten.
a) „Onlineformular“: Durch Anklicken des auf www.sonnwaerts.de befindlichen Buttons „Jetzt senden“ unter dem Kontaktformular.
b) „Telefon“: Sie teilen Sonnwärts Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse) mit. Sonnwärts meldet sich für ein telefonisches Erstgespräch bei Ihnen.
c) „E-Mail“: Sie haben auch die Möglichkeit, eine Anfrage per E-Mail an hallo@sonnwaerts.de mit allen notwendigen Angaben zu stellen.
- Auf Basis aller zu Beginn notwendigen Daten (Objektadresse, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Jahresstromverbrauch, Beschaffenheit des vorhandenen Zählerschranks) macht Sonnwärts eine erste Bedarfsanalyse samt unverbindlichem Kostenvoranschlag und vereinbart mit Ihnen einen gemeinsamen Beratungstermin in einem PV-Studio von Sonnwärts.
- Sollte Ihnen der Kostenvoranschlag grundsätzlich gefallen und bestätigen Sie dies gegenüber Sonnwärts, werden wir mit Ihnen einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Bei diesem wird Sonnwärts mit Ihrer Mithilfe die für die Projektierung und für die Erstellung eines detaillierten Angebots notwendigen Daten zusammentragen. Die notwendigen Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Aufzählung:
- Name, Vorname
- Postalische Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Nachweis der Eigentümerstellung durch Vorlage des Bestandsverzeichnisses als Teilauszug des Grundbuchs des betreffenden Grundstücks samt Angabe der Fl.Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
- Fotografien:
– Dachfläche (geplanter Standort der PVA) per Drohnenflug
– Stromzähler / Stromzählerschrank
– vorgesehener Aufstellort des Wechselrichters
– vorgesehener Aufstellort des Stromspeichers
– Ziegeltyp Ihres Daches
- Verfügbarkeit eines Anlagenerders nach aktuellem Stand der Technik
- Verfügbarkeit einer Internetverbindung am Standort der PVA (WLAN, LAN etc.)
- Durchschnittlicher Stromverbrauch
- Geplante Größe der Anlage
- Angabe, dass Sie die Lieferung der Komponenten der PVA samt Montage wünschen.
Sollte Sonnwärts im Einzelfall zusätzliche Informationen benötigen, werden Sie diese nach separater Aufforderung durch Sonnwärts unverzüglich zur Verfügung stellen.
- Nach erfolgreichem Vor-Ort-Termin übersendet Sonnwärts Ihnen ein rechtlich bindendes Angebot auf der Grundlage der Daten gemäß §2 Ziffer (5) in Textform mit folgenden Angaben:
- Vertretungsberechtigter Ansprechpartner bei Sonnwärts
- elektrische Leistung der geplanten PVA
- Standort, Ausrichtung der PVA
- Layout und Plandarstellung zur Anordnung der Komponenten und der Verkabelung der geplanten PVA
- Orderliste der Komponenten der PVA (Artikelnummer, Menge, Artikelbezeichnung, -beschreibung, Bruttogesamtpreis etc.)
- Art der Lieferung
- Leistungsumfang Montage
- Vergütung für Leistungsumfang der Montage
- Transport- und Lieferkosten
- Gesamtkaufpreis
- Das Angebot können Sie in Textform annehmen, indem Sie auf den Button „Angebot annehmen“ in der Angebots-E-Mail klicken oder in dem Sie auf dem Angebot mit Ihrer Unterschrift die Annahme bestätigen und dieses an uns zurücksenden. Die Angebotsfrist beträgt 14 Tage, soweit nicht eine darüberhinausgehende (längere) Annahmefrist vereinbart ist.
- Sonnwärts sendet Ihnen anschließend eine Auftragsbestätigung zu.
- Änderungen und Ergänzungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und Sonnwärts.
- Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass die von Ihnen übermittelten Angaben unvollständig, fehlerhaft oder widersprüchlich sind, wird Sonnwärts Sie darauf hinweisen. Die aufgrund der fehlerhaften Information durch Sie nachweislich entstandenen Kosten (wie z.B durch Korrektur der Planung oder weiteren Ausführung entstehenden Maßnahmen) tragen Sie.
§ 3 Vertragsgegenstand
- Sonnwärts verpflichtet sich, nach der Maßgabe dieser AGB sämtliche Komponenten der PVA mangelfrei und frei von Rechten Dritter mit Ausnahme solcher Rechte, die durch Zahlung des Kaufpreises abgelöst werden können, an Sie zu übereignen, sowie die erforderlichen Montageleistungen zu erbringen.
- Sie verpflichten sich, Sonnwärts die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen.
§ 4 Leistungen Sonnwärts und Ihre Mitwirkung
- Sonnwärts verpflichtet sich zur mangelfreien Anlieferung und Montage der Komponenten der PVA.
- Die Leistungspflicht von Sonnwärts besteht vorbehaltlich des durch Sie zu erbringenden Nachweises der Erfüllung der technischen Mindestvoraussetzungen Ihres Daches zur Errichtung und Inbetriebnahme der PVA. Auf § 4 Ziffer XI und Ziffer XIII wird hingewiesen.
- Sonnwärts übergibt die von Ihnen bestellten Komponenten der PVA an den Fahrer des Transportunternehmens. Dieser liefert die Komponenten an die von Ihnen angegebene Adresse.
- Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante, sofern nicht anders vereinbart.
- Die Anlieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – durch ein Transportunternehmen zu dem mit Ihnen vorab abgestimmten Liefertermin innerhalb des mit Ihnen vereinbarten Lieferzeitraums.
- Sollten Sie zur Annahme der vertragsgegenständlichen Komponenten aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht im Stande sein (z.B. Abwesenheit), kommen Sie in Annahmeverzug. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der vertragsgegenständlichen Komponenten geht auf Sie über. Der Fahrer des Transportunternehmens bricht die Anlieferung ohne Abladen der Komponenten ab und liefert diese zurück an Sonnwärts.
- Können die Komponenten bei Lieferung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht angeliefert werden, wird Sonnwärts Ihnen die Kosten einer erneuten Anlieferung in Rechnung stellen.
- Scheitert die Anlieferung aus anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen, erfolgt eine erneute Anlieferung ohne Mehrkosten für Sie.
- Teillieferungen sind nach vorheriger Vereinbarung zulässig, im Übrigen soweit sie Ihnen zumutbar sind.
- Sonnwärts stellt Informationen zu den jeweiligen Produktdatenblättern der einzelnen Komponenten auf der Homepage www.sonnwaerts.de bereit.
- Die Montage erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – zu den mit Ihnen vorab vereinbarten Montageterminen. Der Montagetermin ist frühestens am Tag der vollständigen Anlieferung der von Ihnen bestellten Komponenten der PVA. Sonnwärts bestätigt per E-Mail den Montagetermin und gibt dabei an, an welchem Tag bzw. an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten die Montageleistungen voraussichtlich beginnen und enden.
- Sie haben die Möglichkeit, den angekündigten ersten Montagetermin abzulehnen und einmalig einen neuen Montagetermin mit Sonnwärts zu vereinbaren.
- Sollten Sie bei Ankunft des Sonnwärts Montage-Teams zum vereinbarten Montagetermin aus von Ihnen zu vertretenden Gründen den Zugang zum Gebäude oder zum Errichtungsort der PVA nicht gewährleisten können, gilt § 9. Sonnwärts wird Ihnen die Kosten für eine erneute Anfahrt in Rechnung stellen.
- Sonnwärts verwendet zur Montage ausschließlich die im Angebot gem. § 2 Ziffer (2) aufgeführten Komponenten der PVA.
- Sonnwärts ist verpflichtet, alle für die Erbringung seiner Leistung erforderlichen Abstimmungen mit Ihnen, seinen Nachunternehmern und Versorgungsunternehmen vorzunehmen.
- Das Gebäude, auf dem die PVA zu errichten ist, wird von Sonnwärts weder errichtet noch vor oder nach der Montage der PVA ertüchtigt. Sonnwärts führt weder vor noch nach der Montage der PVA außerhalb Ihres Gebäudes oder innerhalb der Räumlichkeiten, in denen einzelne Komponenten der PVA montiert wurden, Malerarbeiten durch.
- Sonnwärts ist nicht für etwaige öffentlich-rechtliche Genehmigungen der Photovoltaikanlage, der Anlagenteile oder deren Betrieb verantwortlich.
- Die Prüfung der statischen Tragfähigkeit des Gebäudes, insbesondere der Dach- und Gebäudekonstruktion, ist nicht Bestandteil der von Sonnwärts geschuldeten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, vor Montagebeginn sicherzustellen, dass das Gebäude für die Aufnahme der zusätzlichen Lasten aus der Photovoltaikanlage geeignet ist. Sofern kein objektbezogener Standsicherheitsnachweis vorliegt, erfolgt die Montage auf Grundlage der vom Kunden bestätigten ausreichenden Tragfähigkeit. Für Schäden, die auf eine unzureichende Tragfähigkeit, bestehende Vorschäden oder altersbedingte Schwächungen der Gebäudestruktur zurückzuführen sind, haftet Sonnwärts im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nicht.
- Sonnwärts schuldet kein Blitzschutzgutachten vor und nach der Errichtung der PV-Anlage. Mögliche Änderungen an der Blitzschutzanlage sind nicht Leistungsbestandteil von Sonnwärts.
- Sonnwärts übernimmt gemäß Ihrem Auftrag und in Ihrem Namen die Anmeldung und netztechnische Inbetriebnahme der PVA bei dem für Ihren Netzanschlusspunkt zuständigen Verteilnetzbetreiber für die Zwecke der Einspeisung in das öffentliche Stromversorgungsnetz, soweit ein Voll- bzw. Teileinspeisungskonzept mit Ihrer PVA beauftragt wurde. Für die Zwecke des Netzanschlusses, der Einspeisezusage und der Anmeldung der netztechnischen Inbetriebnahme bevollmächtigen Sie Sonnwärts. Sonnwärts schuldet die Übermittlung der dafür erforderlichen technischen Unterlagen, die der zuständige Verteilnetzbetreiber nach Maßgabe seines Anmelde- und Inbetriebnahmeverfahrens fordert. Sonnwärts schuldet weder die Erteilung der Einspeisezusage, die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber noch die Auszahlung der EEG-Vergütung.
- Auf Basis Ihrer Vollmacht registriert Sonnwärts Sie als Anlagenbetreiber und Ihre PVA ggf. samt Batteriespeicher im Marktsammdatenregister der Bundesnetzagentur. Ein Vertreter von Sonnwärts tritt dabei in die Rolle des Marktakteurvertreters.
- Sonnwärts übermittelt Ihnen eine Dokumentation Ihrer PVA mit den wichtigsten Informationen und Unterlagen zu den verbauten Komponenten wie Messprotokollen, Datenblättern und Garantiebedingungen bzw. -zertifikaten, den Registrierungsbestätigungen des Marktstammdatenregisters sowie den Nachweisen zur Fertigmeldung beim örtlichen Verteilnetzbetreiber. Das Zusammentragen aller für die Dokumentation erforderlichen Unterlagen benötigt etwas Zeit. Das Fehlen einzelner Dokumentationsunterlagen berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung fälliger Vergütungsansprüche, sofern die Photovoltaikanlage im Übrigen vertragsgemäß geliefert und montiert wurde und Sonnwärts die betreffenden Unterlagen bei dem jeweils zuständigen Dritten fristgerecht angefordert hat und deren Ausstellung oder Übermittlung nicht von Sonnwärts, sondern allein von dem jeweiligen Dritten abhängt. Als Dritte in diesem Sinne gelten Behörden, Netzbetreiber und Komponentenhersteller.
§ 5 Ihre Mitwirkungspflichten
- Sie teilen gegenüber Sonnwärts die für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen gem. § 2 Ziffer (5) wahrheitsgemäß und unter Beachtung der von Sonnwärts bereitgestellten Ausfüllhilfen mit.
- Soweit Sonnwärts für die Montage der Photovoltaikanlage weitere Informationen zum Gebäude oder zum Montageort der PVA benötigt, stellen Sie diese auf Anforderung von Sonnwärts unverzüglich zur Verfügung.
- Sie sind für die Bereitstellung der erforderlichen Flächen für Geräte und Material am Montageort der PVA verantwortlich. Sie sind verpflichtet, für die angelieferten Komponenten einen Lagerplatz in einem abschließbaren Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die angelieferten Komponenten bis zur Montage gelagert werden können. Die Komponenten werden, sofern es sich um Module und Zubehör handelt, auf Paletten (Abmessungen: Ca. 80 cm x 120 cm) und im Übrigen in Einzelteilen geliefert. Die Größe des erforderlichen Lagerplatzes richtet sich nach der Menge der angelieferten Komponenten und wird im Vorfeld der Anlieferung zwischen Ihnen und Sonnwärts abgestimmt.
- Sie sind verpflichtet, Sonnwärts, ihren Mitarbeitern und Beauftragten Zugang zu Ihrem Grundstück und den aufstehenden Gebäuden und Räumlichkeiten zu gewährleisten, soweit dies zur Erfüllung dieses Vertrags notwendig ist. Der Zutritt soll grundsätzlich an Werktagen zwischen 07:30 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen.
- Sie stellen Sonnwärts auf Ihrem Grundstück kostenlos bis zum Ende der vereinbarten Montage die notwendigen Verkehrswege sowie Wechselstrom mit 230 Volt sowie eine störungsfreie Internetverbindung, insbesondere WLAN oder LAN, zur Verfügung. Ein öffentlicher drahtloser Internetzugangspunkt (sog. Hot Spot) ist nicht ausreichend.
- Sonnwärts hat die durch die Montage verursachten Abfälle einschließlich Sondermüll und Verpackungsmaterial etc. fachgerecht zu entsorgen und Verunreinigungen zu beseitigen. Erledigt Sonnwärts dies innerhalb einer angemessenen von Ihnen schriftlich gesetzten Frist nicht, sind Sie zur Selbstvornahme auf Kosten von Sonnwärts berechtigt. Die demontierten Dachziegel sind von dieser Ziffer nicht umfasst; Sonnwärts übergibt sie Ihnen.
§ 6 Kaufpreis, Zahlung, sonstige Kosten, Fälligkeit
- Der zu zahlende Gesamtpreis ergibt sich aus dem Angebot gemäß § 2 Ziffer (6).
- Der Gesamtpreis versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.
- Sie können grundsätzlich per Vorkasse oder auf Rechnung zahlen. Skontoabzug wird nicht gewährt, sofern nicht anders vereinbart. Wir behalten uns vor, nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten oder nachträglich zu ändern.
- Der Gesamtpreis errechnet sich aus der Summe der Nettoeinzelpreise der vertragsgegenständlichen Komponenten der PVA und der Transportkosten sowie der Summe der Nettoeinzelpreise der vertragsgegenständlichen Montageleistungen, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Gesamtpreis ist gesetzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang von Ihnen zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
- Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von Sonnwärts auf Zahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist Sonnwärts berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften die Leistung zu verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu setzen. Nach erfolglosem Fristablauf ist Sonnwärts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Sonnwärts ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form (z. B. als PDF per E-Mail) zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleiben sämtliche Komponenten gem. § 1 Ziffer (2) im Eigentum von Sonnwärts.
- Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung haben Sie die gekauften und gelieferten Komponenten der PVA sorgfältig aufzubewahren.
- Sollten Dritte auf die noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden von Sonnwärts gelieferten Komponenten zugreifen (zum Beispiel bei Zwangsvollstreckung) sind Sie verpflichtet, das Eigentum von Sonnwärts anzuzeigen. Zudem sind Sie verpflichtet, Sonnwärts unverzüglich darüber zu informieren, damit Sonnwärts seine Eigentumsrechte wahren und durchsetzen kann.
- Sie sind nicht berechtigt, die Komponenten vor Eigentumsübergang zu veräußern, verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
- Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes kann Sonnwärts die Komponenten nur bei Rücktritt vom Vertrag herausverlangen.
- Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt Sonnwärts vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Komponenten zu verlangen.
§ 8 Schäden durch Transport
- Weisen die angelieferten Komponenten offensichtliche Transportschäden auf, bitten wir Sie, solche Schäden vor Ort beim jeweiligen Mitarbeiter des Transportunternehmens zu reklamieren und uns binnen 48 Stunden zu kontaktieren.
- Versäumen Sie die Reklamation beim Transportunternehmen oder die Benachrichtigung von Sonnwärts, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Reklamation und Benachrichtigung erleichtert es Sonnwärts, eigene Ansprüche gegen das Speditionsunternehmen bzw. das entsprechende Versicherungsunternehmen geltend zu machen.
- Für den Fall, dass Sie ein Kaufmann im Sinne des HGB sind, gilt – abweichend zu § 8 Ziffer I und Ziffer II – die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB.
§ 9 Annahmeverzug / Verletzung der Pflichten nach § 5
- Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie die Pflichten aus § 5 oder sonstige Mitwirkungspflichten, ist Sonnwärts berechtigt, Ersatz des ihr insoweit entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
- Im Falle des Annahmeverzugs oder der Verletzung von Mitwirkungspflichten ist Sonnwärts berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 50,00 für Bearbeitungskosten sowie EUR 10,00 pro Kalendertag für Lager- und Vorhaltekosten zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale wird auf solche angerechnet.
§ 10 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer einzelnen Komponente der PVA geht bei Unternehmern mit der jeweiligen Übergabe derselben auf Sie über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit vollständiger Übergabe der montierten Photovoltaikanlage auf den Kunden über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn Sie die Ihnen angebotene vertragliche Leistung nicht annehmen.
§ 11 Nachunternehmer
- Sonnwärts darf Montageleistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Sonnwärts informiert den Auftraggeber vor Beauftragung eines Nachunternehmers auf Aufforderung über Art und Umfang der Leistung, die weiter vergeben werden soll, sowie Name und Anschrift des vorgesehenen Nachunternehmers.
- Die Verpflichtungen von Sonnwärts bleiben dadurch unberührt.
§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Gegen den Vergütungsanspruch von Sonnwärts können Sie nach Maßgabe der folgenden Bestimmung aufrechnen:
- Bei Verbrauchern ist eine Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche von Sonnwärts nicht ausgeschlossen.
- Unternehmer können gegen den Vergütungsanspruch von Sonnwärts nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
§ 13 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
- Sonnwärts hat Verzögerungen oder den Ausfall vertraglicher Leistungen nicht zu vertreten, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von Sonnwärts liegen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Auswirkungen auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten abgewendet werden können. Als solche Umstände gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorakte, behördliche Anordnungen oder gesetzliche Maßnahmen, die nicht von Sonnwärts zu vertreten sind, sowie Streik oder Aussperrung, soweit diese nicht den Betrieb von Sonnwärts selbst betreffen.
- Lieferverzögerungen aufgrund von Engpässen im internationalen Warenverkehr oder bei Vorlieferanten gelten nur dann als höhere Gewalt im Sinne dieser Klausel, wenn sie auf einem der vorstehend genannten Umstände beruhen und Sonnwärts auch durch zumutbare Beschaffungsalternativen keine rechtzeitige Lieferung hätte sicherstellen können.
- Sonnwärts ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Bekanntwerden des Hindernisses, über das Leistungshindernis und seine voraussichtliche Dauer zu informieren.
- Dauert das Leistungshindernis länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts erstattet Sonnwärts dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden wegen des Leistungshindernisses sind ausgeschlossen, soweit Sonnwärts das Hindernis nicht zu vertreten hat.
§ 14 Zahlungsverzug
- Wenn Sie sich in Zahlungsverzug befinden, können wir Ihnen gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.
- Schließen Sie den Vertrag als Unternehmer ab, können wir Ihnen gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen.
§ 15 Gewährleistung
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Ein Mangel des Kaufgegenstands liegt nicht schon alleine deswegen vor, weil die tatsächliche Leistung oder der tatsächliche Ertrag der Photovoltaikanlage oder einzelner Solarmodule die Werte einer von Sonnwärts oder einem Dritten erstellten Prognose unterschreitet. Jedwede Prognose stellt eine Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten dar. Die tatsächlich erzielten Ergebnisse können von der Prognose abweichen.
- Sonnwärts übernimmt keine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehenden Garantien.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
- Sonnwärts tritt aufschiebend bedingt mit Ablauf der Gewährleistungsfrist nach § 14 Ziffer IV die Ansprüche gegen die jeweiligen Hersteller der gelieferten Komponenten aus der jeweiligen Hersteller-Garantie an Sie ab. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie aus abgetretenem Recht die Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers gegenüber diesem bis zum Ablauf der Herstellergarantiefrist eigenständig geltend machen.
- Sonnwärts ist nicht selbst Hersteller der Komponenten gem. § 1 Ziffer (2). Soweit Kostenvoranschlag, im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Website www.sonnwaerts.de auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die Sonnwärts verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch Sonnwärts abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.
§ 16 Haftung
- Sonnwärts haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sonnwärts nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Sonnwärts.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
§ 17 Rücktritt vom Vertrag
- Für die Rücktrittsrechte, insbesondere die Rücktrittsrechte im Rahmen der Gewährleistung, gelten die gesetzlichen Vorgaben.
- Sind Sie Verbraucher, haben Sie ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn die Komponenten mangelhaft sind oder die Komponenten unsachgemäß durch Sonnwärts montiert wurden und Sie gegenüber Sonnwärts erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben bzw. die Fristsetzung entbehrlich ist.
- Sonnwärts kann insbesondere vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie sich in Zahlungsverzug befinden und zur Zahlung unter Fristsetzung aufgefordert wurden.
- Im Übrigen verweisen wir auf das Rücktrittsrecht nach § 13 Satz 2.
§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Sind Sie Verbraucher, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht; für dieses ist die nachfolgende Widerrufsbelehrung (Anlage 1) maßgeblich. Sollten Sie dieses Widerrufsrecht ausüben, tragen Sie die Kosten der Rücksendung.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt worden ist und Sonnwärts mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem Sie als Verbraucher ausdrücklich darum ersucht haben, dass Sonnwärts vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnt, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sonnwärts erlischt. Diese Erklärungen bedürfen der Textform und sind vor Beginn der Ausführung abzugeben. Eine entsprechende Erklärung ist Bestandteil der Auftragsbestätigung gemäß § 2 Ziffer (8) dieser AGB.
§ 19 Datenschutz
- Sonnwärts verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Hierzu gehören insbesondere die Verarbeitung von Kontaktdaten, Vertragsdaten sowie technischen und standortbezogenen Informationen im Zusammenhang mit der Planung, Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage.
- Soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe an eingesetzte Nachunternehmer, Transportunternehmen, Netzbetreiber, das Marktstammdatenregister sowie sonstige an der Vertragsdurchführung beteiligte Dienstleister. Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Erlaubnis besteht oder der Kunde eine entsprechende Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt hat.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Rechten des Kunden als betroffene Person (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung), ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Sonnwärts, die auf der Website unter www.sonnwaerts.de abrufbar ist.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Sind Sie Verbraucher, bietet die EU-Kommission die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Sonnwärts weist aber darauf hin, dass es weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle oder einer etwaigen anderen Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
- Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist München, wenn Sie ein Kaufmann im Sinne § 1 HGB sind.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags nicht berührt.
Stand Mai 2026